Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie ist auch eine Voraussetzung dafür, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so auszuwählen oder zu gestalten, dass technische Mängel, Organisationsmängel und Fehlverhalten verringert oder beseitigt werden.

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§§ 5 und 6 ArbSchG).

Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)

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