Betriebsanweisungen

Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen und übernehmen auf Wunsch auch die regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Der Unternehmer ist per Gesetz dazu verpflichtet seinen Mitarbeitern jeglichen erdenklichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen. Dazu gehören auch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz so gefahrfrei wie möglich zu gestalten. So ist es unumgänglich die Mitarbeiter auf Ihren Arbeitsplatz und eventuelle Gefährdungen hinzuweisen und zu schulen.

Dies geschieht mit Hilfe von Betriebsanweisungen. Diese weisen auf mögliche vorhandene und auftretende Gefahren hin und müssen für folgende Bereiche erstellt werden:

  • Biologische Arbeitsstoffe

  • Gefahrstoffe und deren Zubereitung

  • Maschinen

  • Technische Anlagen

Bitte beachten Sie noch, dass Betriebsanweisungen für die Mitarbeiter verständlich und in der entsprechenden Sprache verfasst werden müssen.

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