Leistungen
Mit bAsOs GmbH können Sie die gesetzlichen Anforderungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973 als auch nach DGUV-Vorschrift 2 vom 01.04.2011 erfüllen. Diese gesetzliche Anforderung muss in allen, also auch in Kleinbetrieben, umgesetzt werden. Hier nach unterliegen alle Unternehmer, die Beschäftigte angestellt haben, einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungspflicht.
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegt vielen staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Um die richtige Entscheidung zu treffen, stehen wir Ihnen als externer Berater zur Seite. Unsere Leistung im Bereich der Arbeitssicherheit umfasst die Beratung und Unterstützung der Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.
Unsere Leistung, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes zugeschnitten ist, erbringen wir im wesentlichen direkt bei Ihnen im Betrieb.
Darüber hinaus können Sie uns auch beauftragen, für:
Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
Gefährdungsbeurteilungen nach BiostoffV
Techn. Betriebsanweisungen
Gefahrstoff Betriebsanweisungen
Unterweisungen
Inhouse- Schulungen
Seminare
Prüfungen von Arbeitsmitteln
Erstellen der Explosionsschutz Dokumentation für Abwassertechn. Anlagen
BaustallenV
TSM-Beratung
Organisationsberatung
Betriebshandbücher
Arbeitsschutz Handbücher
Für unsere Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Sicherheitstechniker Fachrichtung Maschinenbau
Sicherheitstechniker Fachrichtung Elektrotechnik
Sicherheitsingenieur Fachrichtung Elektrotechnik
Sicherheitsingenieur Gefahrgut / Gefahrgutbeauftragter
TSM ausgebildete Fachberater / Organisationsberater