Leistungen

Mit bAsOs GmbH können Sie die gesetzlichen Anforderungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973 als auch nach DGUV-Vorschrift 2 vom 01.04.2011 erfüllen. Diese gesetzliche Anforderung muss in allen, also auch in Kleinbetrieben, umgesetzt werden. Hier nach unterliegen alle Unternehmer, die Beschäftigte angestellt haben, einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungspflicht.

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegt vielen staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Um die richtige Entscheidung zu treffen, stehen wir Ihnen als externer Berater zur Seite. Unsere Leistung im Bereich der Arbeitssicherheit umfasst die Beratung und Unterstützung der Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.
Unsere Leistung, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes zugeschnitten ist, erbringen wir im wesentlichen direkt bei Ihnen im Betrieb.
Darüber hinaus können Sie uns auch beauftragen, für:

  • Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG

  • Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV

  • Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV

  • Gefährdungsbeurteilungen nach BiostoffV

  • Techn. Betriebsanweisungen

  • Gefahrstoff Betriebsanweisungen

  • Unterweisungen

  • Inhouse- Schulungen

  • Seminare

  • Prüfungen von Arbeitsmitteln

  • Erstellen der Explosionsschutz Dokumentation für Abwassertechn. Anlagen

  • BaustallenV

  • TSM-Beratung

  • Organisationsberatung

  • Betriebshandbücher

  • Arbeitsschutz Handbücher

Für unsere Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Sicherheitstechniker Fachrichtung Maschinenbau

  • Sicherheitstechniker Fachrichtung Elektrotechnik

  • Sicherheitsingenieur Fachrichtung Elektrotechnik

  • Sicherheitsingenieur Gefahrgut / Gefahrgutbeauftragter

  • TSM ausgebildete Fachberater / Organisationsberater

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